Der 31.12. rückt näher und vor diesem Datum sind noch einige steuerliche Maßnahmen zweckmäßig bzw. erforderlich. Hier ein Überblick über Maßnahmen im BETRIEBSVERMÖGEN (in Schlagworten):
- INVESTITIONEN
Erforderliche Investitionen vorziehen (Halbjahres-AfA) bzw. Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. - GEWINNFREIBETRAG
Bei einem voraussichtlichen Gewinn über € 30.000,–: Der 13%ige investitionsbedingte Freibetrag muss durch entsprechende Investitionen gedeckt sein. (Wertpapiere als „Polster“ empfehlenswert). - HALBFERTIGE ARBEITEN
Bewertung zum Bilanzstichtag mit den Herstellungskosten (ohne Verwaltungs- und Vertriebskosten, ohne Gewinn), nicht mit den erhaltenen Anzahlungen. - PENSIONSRÜCKSTELLUNG – WERTPAPIERDECKUNG
Spätestens zum 31.12.2011 müssen geeignete Wertpapiere (bzw. das Deckungskapital bei Rückdeckungsversicherungen) von mindestens 50 % der steuerrechtlichen Rückstellung vom 31.12.2010 im Betriebsvermögen vorhanden sein. Bei Unterdeckung droht ein 30%iger Zuschlag vom Fehlbetrag. - SPENDEN
Aus dem Betriebsvermögen können bis 31.12. noch maximal 20 % des Vorjahresgewinnes gespendet werden (10 % für die Forschung etc. und 10 % für mildtätige Zwecke etc.). Ab 2012 gilt eine einheitliche Grenze von 10 % für alle Spenden (inkl. Spenden als Sonderausgaben).
