Aviso

Fachinformation für große Websites und Newsletter

Ab 1.7.2012 gelten neue Bestimmungen für so genannte „große Websites und große Newsletter“, das sind solche, die auch redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge enthalten. Nicht betroffen sind die kleinen Websites z.B. reine Webshops.

Bisher waren im Impressum die Firma, der Unternehmensgegenstand, der Sitz des Medieninhabers, die „Blattlinie“, beteiligte Medienunternehmen, die vertretungsbefugten Organe und die Gesellschafter mit Beteiligungen über 25 % anzugeben.

Zusätzliche Offenlegungspflichten ab 1.7.2012:

SÄMTLICHE direkt oder indirekt beteiligten Personen mit Angabe der Stimmrechte, sowie stille Beteiligungen sowie Treuhandverhältnisse. Sind die anzugebenden Gesellschafter ihrerseits wieder Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter vollzählig angegeben werden. Die Höchststrafen für die Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten wurden empfindlich, also von € 2.180,– auf 20.000,– erhöht. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Wirtschaftskammern unter www.portal.wko.at .

SOZIALVERSICHERUNG – ZUSTÄNDIGKEIT

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird künftig bei Abgrenzungsfragen zwischen Selbständigen und Unselbständigen bei Schlussbesprechungen von GPLA-Prüfungen beigezogen werden. Damit soll ein gemeinsames Vorgehen von Gebietskrankenkasse und SVA erreicht werden.

Nähere Informationen unter esv-sva.sozvers.at